In der Neuzeit ist das Franchise-Geschäft in Thailand sehr beliebt und hat eine massive Verbreitung. Die meisten Franchise-Unternehmen sind im Lebensmittel-, Einzelhandels- und Dienstleistungssektor tätig. Das Territorium Thailands mit der entwickelten Infrastruktur des ganzjährigen internationalen Tourismus, zahlreichen Feriengebieten, billigen und gut ausgebildeten Arbeitskräften ist ein guter „Boden“ für die schnelle Entwicklung des Franchise-Geschäfts und die Eröffnung von Franchise-Filialen. Mehr als 10.000 Franchisenehmer arbeiten in Thailand und verwenden Marken führender, gefragter, bekannter und beliebter Handelsmarken, und mehr als 400 internationale Franchisegeber operieren unter ihrem eigenen eingetragenen Handelslogo. Das Franchise-Geschäft in Thailand ist nicht durch spezielle strenge Gesetze geregelt.
Auf staatlicher Ebene wird Franchising durch das allgemeine Gesetz des Bürgerlichen und Handelsgesetzbuchs geschützt und unterstützt, und der Abschluss eines Franchisevertrags ist eine zwingende gesetzliche Voraussetzung, die die Rechte und Pflichten der Unterzeichner des Vertrages festschreibt. Im Rahmen des Franchisevertrages überträgt das Franchisegeberunternehmen dem Franchisenehmer-Unternehmer den kaufmännischen Geschäftsgrundsatz, die Fähigkeit, die Qualifikation, die Erfahrung und das Markenzeichen, und der Franchisenehmer-Unternehmer verpflichtet sich, alle Anforderungen der Franchisegeber-Agentur zu erfüllen. Die Anwendung der Steuergesetzgebung in Bezug auf eine Franchise in Thailand weist spezifische Merkmale für die Zahlung von Lizenzgebühren auf. Der Lizenzbetrag von 15 %, der für ausländische Franchisegeberunternehmen bestimmt ist, die ihre Handels- und Produktionstätigkeit nicht an einem solchen Ort ausüben, wird in Form der Einkommensteuer an lokale, territoriale Unternehmen gezahlt. Neben der Anzahl der Lizenzgebühren zahlen Franchisenehmer 15 % Einkommensteuer an den Staatshaushalt.