Eine Franchise mit befristetem Selbstbehalt ist eine Versicherungskategorie in Franchisen. Der Begriff Franchise bezieht sich im allgemein anerkannten Verständnis auf den Handel, die Erbringung von Dienstleistungen, das verarbeitende Gewerbe und die Gastronomie, die Hotellerie und den Kurierdienst von Online-Shops. Sie arbeiten jedoch auch mit einer Franchise in der Versicherung von beweglichen und unbeweglichen Sachen, Sonderausstattungen, einschließlich Lebensversicherungen, Bareinlagen und Bareinziehung von Werten zusammen, und ein vorübergehender Selbstbehalt ist eine der Bedingungen des Versicherungsvertrags. Im Glossar der Vertragsbedingungen bezeichnet der Selbstbehalt den Teil des verursachten Schadens, der im Versicherungsfall nicht vom Versicherer bezahlt wird. Vor Vertragsabschluss findet eine Vorbesprechung zwischen den Unterzeichnern zur Einführung eines Selbstbehalts im Franchisevertrag statt. Das Vorliegen der vorgeschriebenen Klausel setzt voraus, dass die vereinbarte Schadenspauschale in absoluten Geldbeträgen oder als prozentualer Anteil der Versicherungssumme bzw.
der Schadensumme nicht an den Versicherungsnehmer und der Versicherer auf eigene Faust bezahlt wird Kosten, ersetzt die entstandenen Vermögensschäden und Schäden. Die im Vertrag festgelegte Schadenshöhe an der Franchise wird vom Franchise-Versicherer erstattet. Ein befristeter Franchise-Selbstbehalt ist eine Bedingung im Rahmen eines befristeten Vertrages, nach der die möglichen Verluste und Schäden des Versicherungsnehmers in einem bestimmten Kalenderzeitraum im Zeitraum vom Beginn der Fälligkeit bis zum Ende des angegebenen Datums des vorübergehende Franchise. Tritt der vorübergehende Versicherungsfall früher als die vertraglich vereinbarte und festgelegte Frist ein, zahlt die Gesellschaft Vermögensschäden in Geldform, Deckung und Erstattung in Geld nicht aus. Bei einer befristeten Selbstbeteiligung, bei der die Eintrittsfrist des Versicherungsfalls abgelaufen ist, gilt die befristete Entschädigung nicht und wird nicht ausgezahlt. Ein befristeter Franchise-Selbstbehalt ist im Versicherungsgeschäft eine für beide Seiten vorteilhafte, zweiseitige Bedingung der Parteien, er ist nützlich und gewinnbringend, sowohl für den Versicherer als auch nicht ohne Nutzen, vorteilhaft und praktisch für den Versicherer. Der Franchiseversicherer auf Zeit erhält die Möglichkeit, dem Kunden bei geringfügigen Schäden keinen Schadenersatz zu leisten, wodurch die Betriebskosten der Versicherungsorganisation und die Arbeitsbelastung in Bezug auf die Anzahl der Mitarbeiter optimiert und die Löhne des Personals des Franchisegeberunternehmens eingespart werden.
Auch muss kein Versicherungsfall eintreten und Sie müssen keinen Selbstbehalt in Anspruch nehmen, der Versicherungsnehmer erhält materielle Vorteile aus den Kosten der Versicherungspolice, je höher der Selbstbehalt, desto günstiger die Versicherung und umgekehrt.